Fahrradleasing
Mit dem Dienstrad zur Arbeit
Neue steuerliche Regelung beim Dienstrad
Fahrradleasing einfach gemacht. Dein Wunschbike über Deinen Arbeitgeber leasen und dabei Steuern sparen.
Für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes gelten seit 1. Januar 2020 neue Regelungen:
- Das JobRad per Gehaltsumwandlung wird seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 % versteuert.
- Das JobRad als Gehaltsextra ist seit 2019 komplett steuerfrei.
Vorteile für Arbeitnehmer
Lease Dein Wunschbike über Deinen Arbeitgeber und spare dabei:
- Durch die 0,25 %-Regel sparst Du dabei im Vergleich zum klassischen Kauf bis zu 40 % – und deutlich mehr, wenn der Arbeitgeber das JobRad bezuschusst.
In der Praxis läuft das so: Der Arbeitgeber schließt mit einem Anbieter wie z.B. JobRad oder Bikeleasing einen Rahmenvertrag. Du wählst einfach Dein Wunschfahrad bei uns als JobRad-Fachhandelspartner aus und Deine Firma bezahlt. Die monatlichen Leasingraten werden direkt von Deinem Bruttogehalt abgezogen. Damit sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Abgaben für Dich. Manche Unternehmen geben diese Ersparnis an ihre Mitarbeiter weiter. Zum Beispiel in Form einer Radversicherung.
Vorteile für Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber bieten sich mit dem Dienstrad-Konzept viele Vorteile: Er fördert ohne betriebliche Mehrkosten die Gesundheit, Mobilität und die Motivation seiner Mitarbeiter. Ein ideales Instrument zur Mitarbeiterbindung oder um damit neue Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen. Unternehmen zeigen sich der Umwelt gegenüber verantwortlich und helfen dabei Parkplatz-Engpässe zu reduzieren.