Pedelecs und E-BikesGibt es einen Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec? Ja, den gibt es.
Während das E-Bike tretunterstützend oder komplett von einem Elektromotor angetrieben wird, wird der Fahrer des Pedelec - wie der Name schon sagt - nur beim Pedalieren durch den Antrieb unterstützt. Die Platzierung des Motors ist unterschiedlich. Die Anbringung des Antriebs erfolgt entweder im Vorderrad oder im Hinterrad, als sog. Nabenmotor oder in der Mitte, beim Tretlager als sog. Mittelmotor. Über 25 km/h besteht Zulassungspflicht.
Es gibt 3 Kategorien von Pedelecs:
1. Pedelecs ohne Schiebehilfe: Der Antrieb erfolgt nur beim Pedalieren
und regelt ab 25 km/h ab.
2. Pedelecs mit Schiebehilfe: Hier unterstützt der Motor bis 6 km/h
auch ohne Treten und unterstützt das Pedalieren ebenso bis 25 km/h.
3. Schnelle Pedelecs bis 45 km/h: Der Motor unterstützt das Mittreten bis
45 km/h. Hier besteht Zulassungspflicht. Das Kraftfahrbundesamt ordnet
diese Art von Pedelecs als Kraftfahrzeug ein. Ein Zulassungskennzeichen
ist vorgeschrieben! Nicht klar geregelt ist im Moment, ob ein Mofaführerschein
ausreicht oder ob eine Fahrerlaubnis der Klasse M erforderlich wird.
Das Tragen eines Helmes ist empfohlen, allerdings bislang keine Pflicht.
Link zum Onlineshop

